Allgemeine Vertragsbedingungen

Cabinet Fütterer Sarl

1. Die Schlüssel des Ferienobjektes erhalten Sie bei Ihrer Ankunft vor Ort bei Cabinet Fütterer.
2. Die Anreisezeit ist zwischen 15Uhr 30 und 18 Uhr. Sollte sich Ihre Anreise verzögern (nach 19Uhr), teilen Sie uns unbedingt Ihre ungefähre Ankunftszeit mit.
3. Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt am vorgesehenen Tag zu beziehen und alle ausstehenden Kosten zu begleichen. Ansonsten behält sich der Vermieter vor das Objekt sofort anderweitig zu vermieten.
4. Handtücher, Bettwäsche (falls nicht angemietet) und Geschirrtücher sind vom Mieter mitzubringen.
5. Die Schwimmbäder, wenn vorhanden, sind nur in den Sommermonaten geöffnet (meist vom 15.06. - 15.09.)
6. Den Gästen obliegt die regelmäßige Reinigung des Mietobjektes, daß vor der Abreise im sauberen Zustand zurückzugeben ist. Der Preis der Endreinigung berücksichtigt nicht das Reinigen des Geschirrs, des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberem Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird die zusätzliche Reinigungszeit berechnet und dem Gast nachträglich in Rechnung gestellt.
7. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung mitgebracht werden (Aufpreis : 10€/Woche).
8. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
9. Die Gäste sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
10. Bei Gerätepannen bemüht sich der Vermieter umgehend Abhilfe zu schaffen. Ein Schadensersatz wegen einer Gerätepanne, die nicht durch den Vermieter verursacht wurde, kann nicht vom Mieter verlangt werden.
11. Bei durch ihn verursachter Sachbeschädigung ist der Mieter zu Schadenersatz verpflichtet.
12. In Feriensiedlungen verpflichet sich der Mieter die Hausordnung zu beachten.
13. Bei Verlust eines Schlüsselbundes müssen aus Sicherheitsgründen alle Schlösser des Ferienobjektes ausgetauscht werden. Die Kosten hierfür trägt der Mieter.
14. Zu Ihrer Sicherheit bieten wir Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung & Urlaubsversicherung an. Diese erstattet Ihnen, wenn Sie aus den im Versicherungsvertrag genannten Gründen die Reise nicht antreten können, den Mietpreis. Zusätzlich beinhaltet diese Versicherung die Abdeckung Ihrer Haftpflicht gegenüber dem Hauseigentümer. Die genauen Konditionen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt, daß dem Mietvertrag beiliegt.
15. Der Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform. Weiterhin kann der Vermieter pauschalisierte Rücktrittsgebühren wie folgt verlangen :
a) bei einem Rücktritt bis 61. Tag vor Belegungsbeginn 20% des Gesamtpreises
b) Bei einem Rücktritt vom 60. bis zum 35. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises
c) Bei einem Rücktritt vom 34. bis zum 10. Tag vor Belegungsbeginn 80% des Gesamtpreises
d) Bei einem Rücktritt ab dem 9. Tag vor Belegungsbeginn 95% des Gesamtpreises.
Die mit der Anzahlung gezahlte Reiserücktrittsversicherung & Urlaubsversicherung kann wie bei Versicherungen üblich nicht erstattet werden.
16. Bei Nichtanreise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung bleibt der Gast zur vollen Bezahlung verpflichtet.
17. In der Wintersaison oder bei monatlicher Vermietung sind zusätzlich zur Miete die Stromkosten zu zahlen (aktuellen Preis bitte bei uns erfragen).
18. Der Mietvertrag ist erst nach Anzahlung und Ausgabe der Buchungsbestätigung, die die endgültige Vertragsnummer enthält, gültig.
19. Reklamationen können nicht mehr berücksichtig werden, wenn Sie später als 8 Tage nach Ende des Aufenthaltes beim Vermieter eingehen.
20. Gerichtsstand ist Narbonne.
21. Viele Häuser liegen naturnah. Spinnen, Ameisen, Fliegen und ähnliches können deshalb auftreten und stellen keinen Mangel dar. Die Intensität des Aufstretens ist unter anderem abhängig von der Wetterlage und der jeweiligen Jahreszeit.